20.07.2010

Ausbilderprüfung abgelegt

RA Guck legte vor der IHK Nord Westfalen die Ausbilderprüfung nach AEVO ab

Grundsätzlich ist die Ausbilderprüfung nach AEVO erforderlich, um in Ausbildungsberufen als Ausbilder ausbilden zu dürfen. Eine Besonderheit bilden die freien Berufe zu denen auch die Rechtsanwälte gehören, hier darf bisher auch ohne entsprechend nachgewiesene Befähigung ausgebildet werden. Rechtsanwälte dürfen also ohne entsprechende Prüfung Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w) und Rechtsreferendare (m/w) ausbilden. Zwar haben die Rechtsanwaltskammern gewisse Reglementarien entwickelt, um sicherzustellen, dass auch hier die Ausbildung in fachlicher und pädagogischer Hinsicht optimal erfolgen kann. Jedoch werden durch die Ausbilderprüfung interessante ergänzende Inhalte vermittelt, weswegen diese Prüfung (freiwillig) auch den Ausbildern der freien Berufe empfohlen werden kann.